Bitte halten Sie sich beim Besuch des Naturschutzgebietes „Teufelstein-Fischerwiesen“ an folgende Verhaltensregeln:

  • Das Betreten zu sanften Erholungszwecken (Spazierengehen,
  • Verweilen, etc.) ist in der gelben Besucherzone erlaubt. Alle anderen
  • Bereiche dürfen von Besuchern nicht betreten werden.
  • Auf der asphaltierten Straße ist das Fahrradfahren erlaubt.
  • Das Sammeln von Tieren und Pflanzen ist verboten.
  • Die Störung und Beunruhigung von Tieren ist verboten.
  • Hunde sind an der Leine zu führen.
  • Hundekot und Müll sind einzusammeln und mitzunehmen.
  • Die Verunreinigung des Gebietes mit Fäkalien ist nicht erlaubt.
  • Baden im See ist nicht erlaubt. Auch nicht für Hunde.
  • Das Baden von Hunden in Wasserlacken ist nicht erlaubt. - Hier laichen seltene Amphibienarten, deren Laich durch badende Hunde zerstört wird.
  • Das Entzünden von Lagerfeuern ist nicht erlaubt. - Neben der großen Brandgefahr für den angrenzenden Wald, sind zahlreiche seltene und geschützte Totholzbewohner durch das Verbrennen von Totholz bedroht.
  • Lärmen und das Abspielen von Musik ist nicht erlaubt.
  • Zelten und Übernachten im Gebiet sind nicht erlaubt.

Es wird nun intensive Bemühungen von Seiten der Gemeinde und engagierten Vereinen geben, die BesucherInnen mit zahlreichen Aktivitäten (Führungen, Pflegeterminen, Aufklärungsaktivitäten vor Ort) und Medien für den Wert des Gebietes zu sensibilisieren und die Einhaltung der Verhaltensregeln zum Schutz des Gebietes zu gewährleisten.

Naturschutzreferenten der OEAV-Sektion Liesing-Perchtoldsdorf, MMag. Irene Drozdowski & Manuel Steiner
©
Alpenverein - Sektion Liesing-Perchtoldsdorf; Abgrenzung und Zonierung NSG lt. VO der NÖ Naturschutzgebiete




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